Die Laternenzeit beginnt und auch in Elkes Atelier wird schon fleißig und mit viel Elan ausgeschnitten, geklebt und verziert. Frei nach unserer BILD- Schlagzeile: „Im PINGUIN kommt nix weg“ fanden wir in einem großen Karton viele Plastikbiergläser und schwupps entstand die Idee, daraus Pinguin-Laternen zu basteln. Die ersten Exemplare sind schon zu bewundern.
Leider gibt es in diesem Jahr einen Wermutstropfen, wenn es um die Laternenzeit geht. In den letzten Jahren haben sich Kinder, Eltern, Geschwisterkinder und Großeltern Freitagsnachmittags vor dem Martinitag getroffen. Es wurde gemeinsam gesungen, ein Laternenumzug in der jeweiligen Gruppe gemacht, um sich anschließend wieder in großer Runde zu treffen, Bratwurst zu essen, Herbstpunsch zu trinken und sich zu unterhalten. Abschluss war ein großer Kreis um unser Lagerfeuer und es wurden noch einmal gemeinsam Lieder gesungen. Dies wird in dieser Form in diesem Jahr so nicht stattfinden können. Wir werden in den kommenden Wochen eine neue Form suchen, um mit den Kindern einen „Laternenumzug“ machen zu können, damit sie ihre Laternen präsentieren können.
Das niedersächsische Kultusministerium hat in der vergangenen Woche nämlich einen Hinweis für die Umsetzung von Laternen-Feiern veröffentlicht:
„Unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung sind derartige Feste im Freien zulässig. Allerdings kann das Gesundheitsamt derartige Feste auch untersagen. Gibt es kein generelles Verbot solcher Feste/Umzüge durch das Gesundheitsamt, sieht die Corona-Verordnung folgende Voraussetzungen vor: Grundsätzlich muss jede Person in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen jeglicher Art einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einhalten (Abstandsgebot). Ausgenommen davon sind etwa Personen aus einem Hausstand und in gerader Linie Verwandte/Verschwägerte (z.B. Großeltern-Eltern-Kinder) und Geschwister. Kann eine Person das Abstandsgebot nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
Sollen Lieder auf den Festen gesungen werden, sollte der Mindestabstand auf 2 Meter ausgeweitet werden. Weitergehende Einschränkungen können sich künftig auch aus einer aktualisierten Fassung der Corona-Verordnung ergeben.“