Jetzt ist er also da – der zweite harte Lockdown und mit ihm die Notbetreuung auch in unserer Kita. Notbetreuung heißt, dass in den Kindertagesstätten nur noch Kinder betreut werden dürfen, deren Familien die entsprechenden Kriterien erfüllen und entsprechende Bescheinigungen vorlegen (Stichwort: Systemrelevanz). Die Anzahl der Betreuungsplätze wird in diesem so genannten Szenario C, das aktuell bis 29. Januar 2021 andauert, auf 50% der eigentlichen Platzzahl begrenzt. In den Krippengruppen dürfen somit maximal acht von fünfzehn Kindern betreut werden, in den Kindergartengruppen maximal dreizehn von fünfundzwanzig und im Hort zehn von zwanzig Kindern. Weitere Kinder können erst dann berücksichtigt werden, wenn die Kitas wieder weiter öffnen dürfen.
Mit der Schließung von Kindertageseinrichtungen sollen die Infektionsketten des Corona-Virus unterbrochen werden. Eine Notbetreuung dient lediglich zur Sicherstellung grundlegender Aspekte der Daseinsvorsorge und kann daher nur im absoluten Ausnahmefall gewährt werden! Wir Wir bitten daher unsere Eltern sehr sorgfältig und kritisch zu prüfen, ob für sie tatsächlich ein solcher Ausnahmefall zutrifft. Der Aufenthalt zuhause ist unbedingt der Betreuung in einer Einrichtung vorzuziehen. Die NOT-Betreuung ist auf das zwingend Notwendigste zu begrenzen.
Laut Kultusministerium des Landes Niedersachsens dient die Not-Betreuung dazu, Kinder aufzunehmen,
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht
- Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden
Ferner können bei den besonderen Härtefällen auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
- drohende Kindeswohlgefährdung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden
- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern
- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall
Für die Anmeldung zur Notbetreuung haben wir ein eigenes Online-Formular eingerichtet.